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Durchfahrt durch Wehranlagen verboten!

Die Durchfahrt durch Wehranlagen ist grundsätzlich verboten. Das Durchfahrtsverbot besteht aufgrund wasserrechtlicher und sicherheitsrelevanten Bestimmungen. Bei der Durchfahrt besteht Lebensgefahr, da starke Unterströmungen, Walzenbildungen und unvorhersehbare Wasserbewegungen auftreten. Boote, Kanus oder Kajaks können durch Strömungen erfasst, beschädigt oder zum Kentern gebracht werden. Wehranlagen sind wichtige wasserbauliche Einrichtungen. Eine Durchfahrt kann zu Beschädigungen an den Anlagen führen. Darüber hinaus ist im Bereich der Wehranlagen besondere Vorsicht geboten (Hinweistafeln beachten – aussteigen!!). Boote, Kanus,… Mehr lesenDurchfahrt durch Wehranlagen verboten!

Boots­fahrt auf dem Marchfeldkanal

Das Befahren des Marchfeldkanals mit Ruderbooten und Schlauchboten ist erlaubt, soweit es sich um individuelle Fahrten einzelner Personen und nicht um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt. Jedenfalls verboten ist die Befahrung mit motorbetriebenen Booten jeder Art. Wir ersuchen um Beachtung der Brutzeit der Wasservögel! Zum Schutz der ökologisch hochwertigen Gewässerlandschaft ist die Befahrung nur in der Zeit von Juni bis Dezember erlaubt. Von Jänner bis Mai gilt ein absolutes Fahrverbot aufgrund… Mehr lesenBoots­fahrt auf dem Marchfeldkanal

Boots­fahrt auf dem Marchfeldkanal

Das Befahren des Marchfeldkanals mit Ruderbooten und Schlauchboten ist erlaubt, soweit es sich um individuelle Fahrten einzelner Personen und nicht um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt. Jedenfalls verboten ist die Befahrung mit motorbetriebenen Booten jeder Art. Wir ersuchen um Beachtung der Brutzeit der Wasservögel! Zum Schutz der ökologisch hochwertigen Gewässerlandschaft ist die Befahrung nur in der Zeit von Juni bis Dezember erlaubt. Von Jänner bis Mai gilt ein absolutes Fahrverbot aufgrund… Mehr lesenBoots­fahrt auf dem Marchfeldkanal