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Durchfahrt durch Wehranlagen verboten!

25. Juni 2026

Die Durchfahrt durch Wehranlagen ist grundsätzlich verboten. Das Durchfahrtsverbot besteht aufgrund wasserrechtlicher und sicherheitsrelevanten Bestimmungen.

Bei der Durchfahrt besteht Lebensgefahr, da starke Unterströmungen, Walzenbildungen und unvorhersehbare Wasserbewegungen auftreten. Boote, Kanus oder Kajaks können durch Strömungen erfasst, beschädigt oder zum Kentern gebracht werden.

Wehranlagen sind wichtige wasserbauliche Einrichtungen. Eine Durchfahrt kann zu Beschädigungen an den Anlagen führen.

Darüber hinaus ist im Bereich der Wehranlagen besondere Vorsicht geboten (Hinweistafeln beachten – aussteigen!!).

Boote, Kanus, Kajaks, etc. sind an den dafür vorgesehenen Umtragestellen an der Wehranlage vorbeizuführen. Die vorhandene Beschilderung ist unbedingt zu beachten.

Bei der Durchfahrt von Wehranlagen besteht Lebensgefahr! Die Warnhinweistafeln sind unbedigt zu beachten.
Wehranlage mit dem Hinweisschild „Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt“

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal keine Haftung für etwaige Verunfallungen bzw. Sachschäden übernimmt.