Zum Inhalt

Boots­fahrt auf dem Marchfeldkanal

22. Mai 2024

Das Befahren des Marchfeldkanals mit Ruderbooten und Schlauchboten ist erlaubt, soweit es sich um individuelle Fahrten einzelner Personen und nicht um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt. Jedenfalls verboten ist die Befahrung mit motorbetriebenen Booten jeder Art.

Wir ersuchen um Beachtung der Brutzeit der Wasservögel!

Graureiher

Zum Schutz der ökologisch hochwertigen Gewässerlandschaft ist die Befahrung nur in der Zeit von Juni bis Dezember erlaubt. Von Jänner bis Mai gilt ein absolutes Fahrverbot aufgrund der Brutzeit.

Inseln dürfen nicht betreten werden und es darf kein Müll oder Abfall hinterlassen werden.

Bitte vor allem bei den Fahrten, die in das Gewässer ragenden Äste zu beachten, damit hier keine Verletzungen passieren. Darüber hinaus ist im Naturbereich der Wehranlagen besondere Vorsicht geboten (Hinweistafeln beachten – aussteigen!!). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal keine Haftung für etwaige Verunfallungen bzw. Sachschäden übernimmt.

Wehranlage mit dem Hinweisschild „Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt“

Das Gewässernetz des Marchfeldkanals stellt mit zahlreichen Buchten, Flachwasserbereichen und Inseln eine wertvolle Bereicherung für die Flora und vor allem Fauna des Gebietes dar. Die Gehölzsäume und Uferbereiche werden von verschiedenen Vogelarten (z.B. Weidenmeise, Beutelmeise, Zaunkönig, Eisvogel, etc.) als Lebensraum genützt.

Wir ersuchen Sie daher, die Vegetation an den Böschungen nicht zu zerstören bzw. bitten um einen behutsamen und rücksichtsvollen Umgang mit dem Gewässer und dem Lebensraum.

Wir wünschen vergnügliche Stunden am Marchfeldkanal.