Durchfahrt durch Wehranlagen verboten!
Die Durchfahrt durch Wehranlagen ist grundsätzlich verboten. Das Durchfahrtsverbot besteht aufgrund wasserrechtlicher und sicherheitsrelevanten Bestimmungen. Bei der Durchfahrt besteht Lebensgefahr, da starke Unterströmungen, Walzenbildungen und unvorhersehbare Wasserbewegungen auftreten. Boote, Kanus oder Kajaks können durch Strömungen erfasst, beschädigt oder zum Kentern gebracht werden. Wehranlagen sind wichtige wasserbauliche Einrichtungen. Eine Durchfahrt kann zu Beschädigungen an den Anlagen führen. Darüber hinaus ist im Bereich der Wehranlagen besondere Vorsicht geboten (Hinweistafeln beachten – aussteigen!!). Boote, Kanus,… Mehr lesenDurchfahrt durch Wehranlagen verboten!









